Wir schulen Ihr Personal nach den Gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen.

Brandschutzhelfer-Ausbildung

Eine gute Brandschutzhelfer Ausbildung für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen ist enorm wichtig.

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.

Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Zielgruppe sind alle Arbeitnehmer im Unternehmen, welche besonderen Aufgaben im Brandschutz zugeordnet bekommen haben. 

  • individuelle Termine für Theorie & Praxis vor Ort
  • praktisches Feuerlöschtraining
  • inklusive Teilnahmezertifikat (Betrieblicher Brandschutzhelfer)
  • nach ArbSchG §10, ASR A2.2 Abschnitt 6.2 & DGUV Information 205-023
  • Abschlussbegehung um das Gelernte anzuwenden

Evakuierungshelfer-Ausbildung

Der Arbeitgeber ist nach dem §10 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) verpflichtet, Mitarbeiter zu benennen, welche die Aufgaben einer Evakuierung im Brand- und Katastrophenfall übernehmen. Ausgebildete Evakuierungshelfer übernehmen Aufgaben im organisatorischen, vorbeugenden und im abwehrenden Brandschutz.

  • nach ASR A 2.2, § 10 ArbSchG
  • individuelle Termine vor Ort
  • inklusive Teilnahmezertifikat (Betrieblicher Evakuierungshelfer)
  • Begehung der Fluchtwege und des Sammelplatzes

Brandschutz-Unterweisung

„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten mindestens einmal jährlich zu unterweisen.“

Zielgruppe sind alle Arbeitnehmer im Unternehmen, welche keine besonderen Aufgaben im Brandschutz zugeordnet bekommen haben.

  • individuelle Termine für Theorie & Praxis vor Ort
  • praktisches Feuerlöschtraining
  • inklusive Teilnahmezertifikat (jährliche Brandschutzunterweisung)
  • nach ASR 2.2 Arbeitsstättenrichtlinie

Evakuierungsübung

Eine Evakuierungsübung, auch Räumungsübung genannt, stellt eine praktische Übung dar, bei der Ihre Mitarbeiter das Gebäude geordnet und zügig verlassen sollen. Die Evakuierungsübung dient dazu, die Mitarbeiter darin zu schulen, wie sie sich im Ernstfall bei einem Brand oder einem anderen Notfall zu verhalten haben. Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dazu verpflichtet Evakuierungsübungen bzw. Übungen zur Gebäuderäumung durchzuführen.

  • nach DGUV 205-033
  • inklusive Zertifikat der Durchführung
  • Übergabe der Checklisten für den Arbeitgeber
  • Nachbesprechung mit Brandschutzhelfern, Evakuierungshelfern, Brandschutzbeauftragten, …

Für eine detaillierte Beratung sprechen Sie uns gerne an!