Flucht- und Rettungspläne sind Bestandteil der betrieblichen Gefahrenabwehr und dienen in Form einer grafischen Grundrissdarstellung allen im Gebäude anwesenden Personen als Orientierungshilfe über vorhandene Flucht- und Rettungswege (z.B. im Brandfall). Bei der Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans sind wichtige Vorgaben einzuhalten, die vor allem in der DIN ISO 23601 festgelegt sind.

  • Flucht und Rettungspläne müssen regelmäßig auf ihre Richtigkeit überprüft und aktuell gehalten werden.
  • Erstellung nach DIN 23601, ASR A2.3
  • Aufnahme der Fluchtwege und Erste Hilfe Einrichtungen direkt vor Ort
  • Berücksichtigung des Brandschutznachweises
  • Lieferung und Montage der Fluchtwegpläne
  • passende Rahmen zur Auswahl
  • Überprüfungsurkunde nach dem regelmäßigen Überprüfungszyklus

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